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Curly sieht soooo süß aus wenn sie schläft!
Hallo Undine!
Entweder du bist angestellt oder du arbeitest freiberuflich.
Mit Einverständnis des Arbeitgebers kannst du doch trotzdem soviel nebenher arbeiten wie du möchtest - dann natürlich versteuert.
Das heißt (soweit ich weiß) kannst du auch Rechnungen schreiben (ohne Umsatzsteuer) und dann bei dem Jahresausgleich als zusätzlichen Verdienst angeben.
Als Freiberufler mußt du ja auch dein ganzes Einkommen versteuern.
Oder habe ich dein Problem nicht verstanden?
LG
Campari